SimsalaWIN consulting ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und wird durch die Auftragserteilung berechtigt, ihm bekannt werdende Daten des Auftraggebers unter Wahrung der Vertraulichkeit für eigene Zwecke elektronisch zu speichern. Falls Audio- und Videoaufzeichnungen im Seminar etc. erstellt werden, dienen dies ausschließlich Übungszwecken und werden nach Ende des Seminars, Coachings bzw. Trainings gelöscht. Die Überlassung von Übungssaufnahmen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich
SimsalaWIN consulting behält sich sämtliche Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen der Seminare ausdrücklich vor. Der Nachdruck und die Vervielfältigung der in den Veranstaltungen genutzen Unterlagen oder von Teilen daraus bedürfen der Zustimmung von SimsalaWIN consulting. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung verarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
Mit der Auftragsbestätigung seitens des Kunden (Schriftlich oder auch in vereinfachter Form per Email) und der gleichlautenden Bestätigung von simsalaWIN consulting ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung. Bei offenen Seminaren und Veranstaltungen im Vorfeld. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig ohne Abzug.
Bei Stornierung von Veranstaltungen durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten: Wird von einem der beiden Vertragspartnern die angeführte Vereinbarung nicht eingehalten, so ist eine Kostenentschädigung in Höhe von 80 Prozent der Investition fällig (Absage bis mindestens 12 Wochen vor Veranstaltung – ansonsten die volle Investition (100 %). 100 % Stornokosten entstehen ebenfalls ab Beauftragung, wenn hierfür Konzeptionsleistungen oder gesonderte Recherchen erforderlich sind. Einzige Ausnahme seitens des Referenten/Coach ist eine Erkrankung des Referenten bei Vorlage eines ärztlichen Attests (damit wäre für beide Seiten die Investition aufgehoben). Dem Auftraggeber wird ein Ersatztermin genannt. Falls eine "analoge" Durchführung, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist, wird die Veranstaltung/Buchung mit dem gleichen Datum/Zeit/Honorar digital durchgeführt (z.B. Skype, Teams oder Zoom). Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz entsteht durch die Absage nicht.
Die technischen Ausrüstung samt Umfeld stellt der Veranstalter/das Bildungszentrum. In speziellen Seminaren z.B. mit Videotechnik, bringt dies der Referent mit. Die Investition für Hotel, Seminarraum, Kost/Logie für das Seminar und deren Teilnehmer übernimmt der Veranstalter.
Der Referent/Coach ist unter Einhaltung der vereinbarten Themenpunkte in der Gestaltung seines Programms frei. Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt er nicht. Die Empfehlungen des Referenten/Coach erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Es können bei Nichteintreten gewünschter Ergebnisse keine Ansprüche an ihn gestellt werden.
Alle angeführten Seminar-, Vortrags-, Consultingpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei mehrwertsteuerbefreiten Auslandsaufträgen entfällt diese. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über die Gage zu geben. Der Referent/Coach versteuert sein Einkommen selbst. Bei Wochenendveranstaltungen (Samstag oder Sonntag) fällt ein Aufschlag von 20 % zum vereinbarten Honorar an, außer es wurde vorausgehend eine abweichende Vereinbarung getroffen.
Sofern keine Sondervereinbarungen getroffen wurden übernimmt der Veranstalter die Investition für anfallende Übernachtungen und Spesen (Spesen: 60.- € pro Tag). Die anfallenden Reisekosten werden folgendermaßen berechnet: bei Zugfahrten 1. Klasse, bei Flügen Economy-Class, bei Anreise mit dem Auto EUR 0,79 pro km). Die tatsächlichen Reisekosten der Transportmittel (ebenso Taxibelege, Hotelübernachtungen, etc.) werden der Investitionsabrechnung als Dokumentation in Kopie beigelegt.
Ton-, Video- oder anderweitige Aufzeichnungen der Darbietung sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Sämtliche Texte, die der Kunde z.B. zu Einladungszwecken über den Referenten/Coach veröffentlicht und verbreitet, müssen vorher mit ihm schriftlich abgestimmt werden.
Für diese Vereinbarungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die den mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zwecken am nächsten kommt.
Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer Telefonnummer sowie Ihrer E-Mail-Adresse gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit unter Beifügung des Werbemittels mit Ihrer Anschrift.